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Autor Thema:Urheberrecht Meinhold-Karten Thema geschlossen
Markus
Stiegengeher
Beiträge: 429
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Beitrag Urheberrecht Meinhold-Karten
am 11.08.2016, 20:11

Kennt sich hier jemand etwas mit Urheberrecht aus?
Der Verlag Meinhold&Söhne existierte bis 1946 - es sind jetzt 70 Jahre um. Also sollte man theoretisch bedenkenlos die Karten in Publikationen (egal ob Print- oder Online-Medien) nutzen dürfen.
Es gab ja schon einen großen Reprint von der 1927er Karte von einem Dresdner Verlag.

Noch besser wäre es, wenn man auch die alten Messtischblätter offen verwenden dürfte - aber da hätte ich Bedenken wegen Nachfolgeorganisationen. Denn da steht z.B. drauf, "Eigenthum des Königl. Finanzministerium; unbefugte Nachbildung wird gerichtlich verfolgt"
(wohlgemerkt von 1882)

Kann jemand Tipps geben?

Dietmar-
(Naturpark-
Sächsisch-
e Schweiz)
Administrator
Beiträge: 649
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Beitrag Re: Urheberrecht Meinhold-Karten
am 11.08.2016, 20:22

Es gibt heute noch den Meinhold-Verlag http://www.meinholdverlag.de/, der anscheinend irgendwie Nachfolger von C.C. Meinhold & Söhne ist oder irgendwelche Rechte erworben hat. Zumindest interpretiere ich die Seite so. Ansonsten, Urheberrecht ist so ein heißes und teures Eisen, da würde ich ohne Anwalt gar nichts machen oder ich kann nachweisen, das von mir geschrieben oder fotografiert.

Wegewächt-
er
Moderator
Beiträge: 2590
Permalink
Beitrag Re: Urheberrecht Meinhold-Karten
am 11.08.2016, 21:42

Ich hab mal ein bisschen gegoogelt (hattest Du aber vielleicht auch schon gemacht). Guck mal insbesondere in den Leitfaden (Link 3).
http://www.juraforum.de/forum/t/historische-karten.161700/
http://www.grafschaft-glatz.de/faq/nuhisttk.htm
http://www.dgfk.net/download/Urheberrecht.pdf

Hier gehe ich, ich kann nicht anders! (frei nach M.L.)

Markus
Stiegengeher
Beiträge: 429
Permalink
Beitrag Re: Urheberrecht Meinhold-Karten
am 12.08.2016, 16:50

Danke für die Hinweise, hat mich immerhin schon einen kleinen Schritt weiter gebracht - der "Nachfolgeverlag" war mir nicht bekannt.
Habe direkt mal per Mail nachgefragt.
Von den ganzen amtlichen Karten lass ich definitiv die Finger, aber bei den privat gezeichneten und verlegten Karten sehe ich erstmal keine großen Schranken.

Klar, wer nix veröffentlicht, macht nix falsch... aber mit der 70-Jahre-Regelung hat man gute Karten - im wahrsten Sinne..
Karten, die von Verlagen, Behörden oder
anderen Institutionen im eigenen Namen
herausgegeben werden und vor mehr als
siebzig Jahren erschienen sind, dürfen Sie
uneingeschränkt nutzen. Gleiches gilt für
sonstige Karten, deren Urheber vor mehr als
siebzig Jahren gestorben ist.

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